Baurecht

Baurecht Anwalt Viersen

Unser Tätigkeitsfeld im Bereich des Baurechts umfasst sowohl das private Baurecht (Bau- und Planungsverträge zwischen den am Bau Beteiligten) sowie das öffentliche Baurecht (Baugenehmigungen etc.).

Wir beraten in diesen Angelegenheiten Bauherren, Unternehmer, Architekten und Fachplaner in allen Problemgebieten rund um den Bauvertrag. Insbesondere zählen hierzu die Geltendmachung ausstehender Ansprüche, das Mangelrecht und die Absicherung etwaiger Forderungen.

Im öffentlichen Baurecht beschäftigen wir uns im Wesentlichen mit den Themenbereichen rund um die Baugenehmigung.

Die anwaltliche Interessenvertretung im Bereich des Architektenrechtes bezieht sich auf die wesentlichen Aufgaben des Architekten und Fachplaners in den Bereichen Planung und Bauüberwachung. Gegenstand sind Honorar- sowie Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche.

Wir begleiten die gesamte Tätigkeit des Architekten und Sonderfachmanns während des Bestandes des Vertragsverhältnisses.

Ebenso gehören honorarrechtliche Fragen auf Grundlage der HOAI zu den Tätigkeitsinhalten.

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Marco König ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät Sie gerne umfassend zu diesem Thema.
Informieren Sie sich hier.

Baurecht Anwalt Viersen